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Arbeitnehmerdatenschutz

Was darf der Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer wissen?

Der neue Gesetzentwurf - eine Herausforderung für alle Arbeitgeber!

Text des neuen Gesetzentwurfs   (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 15.12.2010)

Die "Erste Beratung" fand am 25.2.2011 im Bundestag statt und wurde an die Ausschüsse verwiesen.

Der Gesetzentwurf scheint noch sehr unausgegoren zu sein. Auch innerhalb der Koalition scheint es keine einheitliche Meinung hierzu zu geben.  Es sind daher noch elementare Änderungen zu erwarten.

Für die praktische Umsetzung sollte daher die endgültige Fassung des Gesetzes abgewartet werden.

Bereits durch das AGG-Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wurde das Fragerecht des Arbeitgebers eigeschränkt. Jetzt drohen auch noch Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz!

Seminar: Was darf der Arbeitgeber noch von seinem Arbeitnehmer wissen?
Fragerecht des Arbeitgebers

Inhalt und Termine folgen sobald der endgültige Inhalt der Regelungen feststeht.

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